Alkohol Und Nikotin
Neue Leitlinien 2015
Alkohol- und Tabakabhängigkeit sind die häufigsten Suchterkrankungen in Deutschland. Jedes Jahr sterben etwa 74.000 Menschen an den Folgen ihres Alkoholmissbrauchs und 110.000 Todesfälle sind auf das Rauchen zurückzuführen.
Alkohol
Alkoholbezogene Störungen, insbesondere riskanter Alkoholkonsum, der noch nicht zu körperlichen Folgeerkrankungen geführt hat, wird häufig viel zu spät erkannt. Kurzinterventionen im Stadium des riskanten Konsums z.B. in der haus-ärztlichen Praxis, beim Psychiater oder auch im Rahmen der betriebsärztlichen Versorgung, können eine Abhängigkeitsentwicklung verhindern. Aufgrund der guten Evidenzlage für die frühzeitige Intervention empfehlen die Leitlinien:
- Regelmäßiges Screening des Konsumverhaltens
- Sicherung der Diagnose durch eine vertiefende Anamnese und entsprechende Laborparameter
- Kurzintervention bei riskantem oder schädlichem Konsum.
Beim
Rauchtrinken („Quartalssäufer“) ist die Studienlage zur
Kurzintervention im Vergleich zum riskanten Alkoholkonsum nicht so
gut. Die Leitlinie spricht hier von „sollte angeboten werden“.
Zur Kurzintervention bei Alkohol-abhängigen gibt es ebenfalls wenig
Studien.
Folgen des Missbrauchs von Alkohol und Tabak
• Alkoholabhängige verlieren durchschnittlich rund 15-20 Jahre ihrer Lebenserwartung, starke Raucher etwa 10 Jahre.
• In
Deutschland gibt es ca. 1,9 Millionen
Alkoholabhängige
und rund 1,6 Millionen
Menschen
mit „schädlichem Gebrauch“.
• Etwa 14,7 Millionen Frauen und Männer rauchen.
• Etwa 10% der Alkoholabhängigen erhalten pro Jahr eine spezifische Therapie.
• Weniger als 15% der aufhörwilligen Raucher nutzen professionelle Hilfsangebote.
Entzug
Patienten mit gesicherter Abhängigkeit sollte eine Behandlung angeboten werden, die klassischerweise in mehreren Phasen erfolgt: Qualifizierte Entzugsbehandlung und Motivationsphase, nahtlose Weitervermittlung in eine Suchtrehabilitationsmaßnahme oder andere angezeigte Behandlungsstellen (Beratungsstelle, Selbsthilfegruppe, Psychotherapie etc.). An der Therapie ist ein multidisziplinäres Team beteiligt. Empfohlene Therapiedauer mindestens ein Jahr. Oberstes Therapieziel ist die Abstinenz.
Qualifizierte Entzugsbehandlung heißt akute Entgiftung mit anschließender Psychotherapie. Die Entgiftung sollte stationär erfolgen, wenn das Risiko eines alkoholbedingten Entzugsanfalls oder -delirs besteht. Alle anderen Patienten können im Prinzip ambulant entzogen werden.
Empfohlene Medikamente in der Akutphase sind vor allem Benzodiazepine und Clomethiazol. Bei deliranten Symptomen (Halluzinationen, Wahn, Agitation) können Benzodiazepine mit Antipsychotika (vor allem Haloperidol und Butyrophenon) kombiniert werden. Alkohol sollte nicht zur Linderung des akuten Entzugs eingesetzt werden. Psychiatrische Komorbiditäten sollten gleich während der Alkoholentwöhnung mitbehandelt werden. Bei der Psychotherapie stehen motivationale Verfahren sowie die kognitive Verhaltenstherapie im Vordergrund.
Schaden vermindern
Die Abstinenz ist und bleibt das oberste Therapieziel. Wenn eine Abstinenz allerdings nicht möglich ist oder wenn ein schädlicher oder riskanter Konsum vorliegt, weicht die Leitlinie erstmals vom Abstinenzideal ab. In diesen Situationen könne auch die Reduktion der Trinkmenge als Therapieziel im Sinne einer Schadensminimierung angestrebt werden. Zur medikamentösen Unterstützung können im klinischen Setting Acamprosat und Naltrexon eingesetzt werden. Im ambulanten Bereich kann das Anticraving-Medikament Namelfen im Rahmen eines Gesamtbehandlungsplans die Reduktion der Trinkmenge unterstützen.
Nikotinsucht
Schädliches Rauchen ist keine schlechte Gewohnheit, sondern eine der Alkoholabhängigkeit vergleichbare Sucht. Der komplette Verzicht aufs Rauchen hat daher in der neuen Leitlinie zum Tabakkonsum oberste Priorität. Kurzintervention, verhaltenstherapeutische Maßnahmen und ein Nikotinersatz sind die ersten Maßnahmen der Wahl. Hypnotherapie und Akupunktur werden wegen fehlender valider Daten nicht empfohlen ebensowenig wie die E-Zigarette.
Weitere Informationen siehe http://www.dg-sucht.de/s3-leitlinien/