PrEP als Kassenleistung
(1) Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind für die Versorgung mit entsprechenden zugelassenen, verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Präexpositionsprophylaxe gemäß dem Anwendungsgebiet der jeweiligen Fachinformation anspruchsberechtigt.
Zu Versicherten mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko zählen die folgenden Personen:
- Männer, die Geschlechtsverkehr mit Männern haben (MSM) oder Transgender-Personen mit der Angabe von analem Geschlechtsverkehr ohne Kondom innerhalb der letzten 3 bis 6 Monate und/oder voraussichtlich in den nächsten Monaten bzw. einer stattgehabten sexuell übertragbaren Infektion (STI) in den letzten 12 Monaten,
- serodiskordante Konstellationen mit einer/einem virämischen HIV-positiven Partner/in ohne antiretrovirale Therapie (ART), einer nicht suppressiven ART oder in der Anfangsphase einer ART (HIV-RNA, die nicht schon 6 Monate unter 200 RNA-Kopien/ml liegt),
- nach individueller und situativer Risikoüberprüfung drogeninjizierende Personen ohne Gebrauch steriler lnjektionsmaterialien,
- nach individueller und situativer Risikoüberprüfung Personen mit Geschlechtsverkehr ohne Kondom mit einer/einem Partner/in, bei der/dem eine undiagnostizierte HIV-Infektion wahrscheinlich ist (z.B. einem/einer Partner/in aus Hochprävalenzländern oder mit risikoreichen Sexualpraktiken).
Versicherte nach § 2 haben nach ärztlicher Beratung unter besonderer Berücksichtigung von Safer-Sex-Praktiken Anspruch auf:
- Untersuchungen, die vor und während der Anwendung der zur medikamentösen Präexpositionsprophylaxe zugelassenen Arzneimittel erforderlich sind,
- Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Präexpositionsprophylaxe.
(2) Neben dem in Absatz (1) a) und b) konkretisierten, gesetzlichen Versorgungsumfang kann auch eine risikoadaptierte Untersuchung auf Lues, Gonorrhoe und/oder Chlamydien als Begleitdiagnostik durchgeführt werden.