HIV-Heimtest
Vor allem über das Internet
werden HIV-Schnelltests zur Eigenanwendung, so genannte HIV-Heimtests,
angeboten. Am 29. Mai 2009 hat der Deutsche Bundestag das Medizinproduktegesetz
geändert, die Neuerungen treten ab dem 21. März 2010 in Kraft treten. Für
Medizinprodukte, z.B. einen HIV-Test-Kit, muss nun „vor dem Markteintritt deren
technische Sicherheit belegt und die Erfüllung der medizinischen
Zweckbestimmung durch klinische Bewertungen bzw. Prüfungen nachgewiesen
werden".
Für HIV-Schnelltests ist damit gesetzlich geregelt, dass
diese zukünftig nur noch an Ärzte, ambulante und stationäre Einrichtungen im
Gesundheitswesen sowie an die Aidshilfen und Gesundheitsbehörden abgegeben
werden dürfen und damit die Anwendung als Heimtest unterbunden wird.
Festgeschrieben ist außerdem, dass eine ärztliche Beratung sichergestellt sein
muss.
Die DAH hatte in der Vergangenheit immer wieder vor
HIV-Heimtests aus dem Internet gewarnt, die in der Regel über ausländische
Anbieter ausgeliefert werden: Testverfahren, die eine HIV-Infektion nachweisen
können, gehörten in die Hände von Fachleuten und seien nicht für den häuslichen
Gebrauch geeignet. Bereits kleine Fehler bei der Anwendung können falsche
Testergebnisse zur Folge haben.
Quellen:
www.iwwit.de
www.liebesleben.de/fuer-alle/hiv-aids/hiv-test/
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