HIV-Heimtest

Vor allem über das Internet werden HIV-Schnelltests zur Eigenanwendung, so genannte HIV-Heimtests, angeboten. Am 29. Mai 2009 hat der Deutsche Bundestag das Medizinproduktegesetz geändert, die Neuerungen treten ab dem 21. März 2010 in Kraft treten. Für Medizinprodukte, z.B. einen HIV-Test-Kit, muss nun „vor dem Markteintritt deren technische Sicherheit belegt und die Erfüllung der medizinischen Zweckbestimmung durch klinische Bewertungen bzw. Prüfungen nachgewiesen werden".

Für HIV-Schnelltests ist damit gesetzlich geregelt, dass diese zukünftig nur noch an Ärzte, ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen sowie an die Aidshilfen und Gesundheitsbehörden abgegeben werden dürfen und damit die Anwendung als Heimtest unterbunden wird. Festgeschrieben ist außerdem, dass eine ärztliche Beratung sichergestellt sein muss.

Die DAH hatte in der Vergangenheit immer wieder vor HIV-Heimtests aus dem Internet gewarnt, die in der Regel über ausländische Anbieter ausgeliefert werden: Testverfahren, die eine HIV-Infektion nachweisen können, gehörten in die Hände von Fachleuten und seien nicht für den häuslichen Gebrauch geeignet. Bereits kleine Fehler bei der Anwendung können falsche Testergebnisse zur Folge haben.

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