Kommentar: Zur vorzeitigen Entblindung der Studie ACTG 5202

Prof. Hans-Jürgen Stellbrink, Hamburg

Keine voreiligen Schlüsse ziehen

Die Presseerklärung des NIAID spricht von einem unterlegenen virologischen Ansprechen in der Gruppe mit ABC/3TC über 100.000 HIV-RNA-Kopien pro mL. Wenn man bedenkt, dass bei einer Intent-to-Treat-Auswertung auch Therapieabbrüche aus anderen Gründen als ungenügendem virologischem Ansprechen als Versagen gewertet werden, besteht die Möglichkeit, dass (im Gegensatz zur HEAT-Studie) bei fehlendem HLA-B*5701-Screening in ACTG 5202 eine Abacavir-Hypersensitivität als Versagen in die Auswertung einging. Das müsste allerdings auch bei niedrigerer Ausgangsvirämie geschehen und sich auswirken. Insofern bleibt ein Unterschied im virologischen Ansprechen möglich. Das Vorgehen im Falle einer NRTI-Intoleranz in der HEAT-Studie jedenfalls erforderte eine Entblindung, über deren Häufigkeit ebenso wie in der ACTG 5202 nichts bekannt ist. In HEAT wurde ein NRTI-Switch nicht als Therapieversagen gewertet. Die Unterschiede der Studie ACTG 5202 zur HEAT-Studie sind allerdings erst im Detail zu analysieren, wenn mehr Informationen über die Baseline-Charakteristika (VL, CD4) und die Handhabung der wichtigen Faktoren Primärresistenz und HLA-B*5701-Testung bzw. Abacavir-Hypersensitivität vorliegen.

Weiterhin ist nichts über die Prävalenz und das Vorgehen bei Vorliegen von Primärresistenzen bekannt. Auch das Spektrum von Resistenzen bei Versagen der Therapie wurde noch nicht analysiert.

Auf weitere Daten warten

Meines Erachtens ist es aus diesen Gründen bei weitem zu früh, aus den Studienergebnissen therapeutische Schlüsse für die Therapie in der täglichen Praxis zu ziehen, bevor sie in mit anderen Studien vergleichbarer Form veröffentlicht worden sind. Im therapeutischen Alltag ist ein flexibleres Vorgehen als in klinischen Studien möglich, sodass sich therapeutische Nachteile in Folge einer standardisierten Vorgehensweise (z.B. bei den Kriterien für virologisches Versagen, z.B. >200 Kopien/mL nach Woche 24) besser vermeiden lassen.

Die Entscheidung des DSMB ist allerdings logisch und verantwortlich. Für derartige Fälle ist ein DSMB da: Es soll die Sicherheitsbelange der Studienteilnehmer schützen und verhindern, dass eine Studie trotz eines Sicherheitsrisikos für die Teilnehmer und/oder bei eindeutigen Zwischenergebnissen einfach fortgeführt wird, um möglichst klare Ergebnisse zu erhalten.

Bei aller Ungeduld: In diesem Fall müssen wir auf weitere Daten warten.

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