Impfpflicht gegen Masern

18. Juli 2019

Die Impfpflicht für Kinder in Einrichtungen, Schüler und bestimmte Erwachsene gilt ab nächstem Jahr.

Ab kommenden Jahr müssen Kinder und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen gegen Masern geimpft sein. Darunter fallen auch Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlagerfolgende Gruppen eine Masernimpfung nachweisen. Andernfalls drohen Ausschluss und ggf. sogar Bußgelder.

Kinder, die schon in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, und Personen, die dort bereits tätig sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.

Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist und Menschen, die vor 1970 geboren sind, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern schon durchlitten haben.



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