Impfpflicht gegen Masern
18. Juli 2019
Die Impfpflicht für Kinder in Einrichtungen,
Schüler und
bestimmte Erwachsene gilt ab nächstem Jahr.
Ab kommenden Jahr müssen Kinder und
Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen
Einrichtungen und
auch Menschen und Personal in sogenannten
Gemeinschaftseinrichtungen gegen Masern geimpft
sein. Darunter
fallen auch Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch
Ferienlagerfolgende
Gruppen eine Masernimpfung nachweisen. Andernfalls drohen
Ausschluss und ggf.
sogar Bußgelder.
Kinder, die
schon in einer
Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, und Personen, die dort
bereits tätig
sind, müssen den Nachweis
bis zum 31.
Juli 2021 erbringen.
Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen
Nachweis vorlegen
können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen
nicht ratsam
ist und Menschen, die vor 1970
geboren sind, weil sie mit
hoher Wahrscheinlichkeit die Masern schon durchlitten haben.
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