Diphtherie

30. April 2025

Signal für bundesweiten Ausbruch

Das RKI meldet: Aktuelle Genomsequenzanalysen geben Hinweise auf einen deutschlandweiten Ausbruch von Diphtherie mit Corynebacterium diphtheriae vom Sequenztyp ST-574. Betroffen sind insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen, darunter ge­flüchtete Menschen, Menschen in Wohnungslosigkeit, Menschen, die Drogen konsumieren, Ungeimpfte sowie ältere, vorerkrankte Personen. Aufgrund der neuen Erkenntnisse möchte das RKI dafür sensibilisieren, dass Diphtherie wieder vermehrt auftritt, sowohl in Form einer Hauptdiphtherie als auch als respi­ratorische Diphtherie.

Der Sequenztyp ST-574 wurde in Deutschland erst­mals im Herbst 2022 im Rahmen eines europaweiten Ausbruchs importierter Diphtherie identi­fiziert, bei dem Menschen betroffen waren, die ge­flüchtet und neu in Deutschland ankommen wa­ren.

Im Vergleich zu den Diphtherie-Fällen in den ver­gangenen Jahren ist auffällig, dass:

(i) mittlerweile auch weitere vulnerable Bevölke­rungsgruppen und nicht mehr ausschließlich geflüchtete Menschen betroffen sind;

(ii) es vermehrt Fälle von respiratorischer Diphtherie gibt, die zum Teil auch schwer oder töd­lich verlaufen;

(iii) die Übertragungen innerhalb Deutschlands, also autochthon erfolgt sind.

Maßnahmen

Medizinischem Personal, diagnostischen Laboren und Mitarbeitenden im öffentlichen Gesundheitsdienst werden zunächst folgende Maßnahmen empfohlen:

Es sollte bedacht werden, dass in Wunden Mischkulturen vorkommen können, also z. B. auch bei Nachweis von Erregern wie A-Strep­tokokken und Staphylococcus aureus zusätzlich toxigene und nicht-toxigene Stämme von Corynebacterium diphtheriae vorliegen können. Deswegen sollte in jedem Fall nach dem kul­turellen Nachweis auch eine weitere Diagnos­tik erfolgen. So sollten Labore mittels PCR auf das Vorhandensein des Diphtherie-Toxin-Gens untersuchen.

  • Bei Labormeldungen von Corynebacterium diphtheriae mit Nachweis für das Diphtherie-Toxin-Gen sollte eine weitere, kostenfreie Diagnostik am Konsiliarlabor für Diphtherie (LGL Bayern) veranlasst werden.4
  • Bei ärztlichen Verdachtsdiagnosen sollte sichergestellt werden, dass – vor Beginn einer Antibiotikatherapie – sowohl tiefe Rachenabstriche als auch Hautabstriche abgenom­men werden.
  • Bei bestätigten Diphtherie-Fällen sollten Maßnahmen gemäß dem RKI-Ratgeber durchgeführt werden, u. a. die Identifikation von engen Kontaktpersonen.5 Bei der Pla­nung und Umsetzung der Maßnahmen sollte die jeweilige Lebenssituation berücksichtigt werden; hierbei empfiehlt es sich, z. B., mit den Einrichtungen der Drogenhilfe, Woh­nungslosenhilfe und Einrichtungen für ge­flüchtete Menschen eng zusammenzuarbei­ten. Dabei helfen auch zwei RKI-Empfehlun­gen: die Hinweise zum Management von Ausbrüchen in Gemeinschaftsunterkünften6 und die Hinweise zum Infektionsschutz im Kontext Wohnungslosigkeit.7
  • Der Impfstatus der betroffenen Personen und engen Kontaktpersonen sollte erhoben wer­den. Bei einem unbekannten oder unvollstän­digen Impfschutz sollten Impfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) angeboten werden. Erkrank­te Personen sollte nach Genesung eine Imp­fung erhalten. Enge Kontaktpersonen sollten eine einmalige Impfung gegen Diphtherie er­halten, sofern die jüngste Diphtherie-Auffrischungsimpfung mehr als fünf Jahre zu­rückliegt; bei unvollständiger oder fehlender Grundimmunisierung sollte diese vervollstän­digt bzw. begonnen werden.
  • Bei Migrantinnen und Migranten sowie Asylsuchenden nach ihrer Ankunft in Deutsch­land sind die gesonderten STIKO-Empfehlun­gen im Konzept zur Umsetzung frühzeitiger Impfungen bei Asylsuchenden nach Ankunft in Deutschland besonders zu beachten. Die Diphtherie-Impfung gehört dabei zum priori­sierten Impfangebot.8

Epidemiologisches Bulletin 18/25



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