COVID-19
18. August 2022
Hausärzt*innen dürfen Paxlovid abgeben. Die Honorargestaltung ist interessant.
Bis zu fünf Packungen Paxlovid dürfen Hausärzt*innen in der Praxis
vorrätig haben und ggf. direkt an Patient*innen abgeben. Interessant ist
hier die Honorargestaltung:
Für den Aufwand erhalten Ärzt*innen eine Vergütung von 15.- Euro pro
abgegebener Packung, während Apotheken für den gleichen Aufwand ein
Honorar von 30.- Euro pro Packung plus Umsatzsteuer plus ggf. 8 Euro für
den Botendienst erhalten.
Vermutlich wurde bei dem geringeren Honorar für die gleiche Leistung
der Ärzt*innen berücksichtigt, dass die Apotheke für die Abgabe des
Arzneimittels an die Praxen bereits eine Vergütung von 15.- Euro pro
Packung erhält.
Bundesanzeiger vom 17. August 2022
BAnz AT 17.08.2022 V2
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