Check-up 35
22. November 2020
Screening auf Hepatitis B und C neuer Bestandteil des
Gesundheits-Check-ups
Versicherte ab 35 Jahren haben künftig
einmalig
den Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und
Hepatitis C als Bestandteil des sogenannten Check-ups
(Gesundheitsuntersuchung) testen zu lassen. Das beschloss der
Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) in seiner Plenumssitzung am 20. November
2020. Damit
sollen unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend
verlaufende
Infektionen mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) oder
Hepatitis-C-Virus (HCV)
erkannt werden.
Übergangsweise
können Versicherte
über 35 den neu eingeführten Test auf Hepatitis B und C jedoch
auch
separat nachholen, wenn ihr letzter Check-up weniger als
3 Jahren ab
Inkrafttreten dieses Beschlusses zurückliegt. Damit soll allen
Versicherten
zeitnah das neue Angebot zur Verfügung stehen.
Selbstverständlich kann das
Hepatitis-Screening auch beim nächsten regulären Check-up in
Anspruch genommen
werden.
Erst nach Honorarverhandlung
Bevor das Hepatitis-Screening in Anspruch genommen werden kann,
sind noch
folgende Umsetzungsschritte notwendig: Der Beschluss wird dem
Bundesministerium
für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Er tritt nach
Nichtbeanstandung und
Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach verhandeln Ärzte
und
Krankenkassen im Bewertungsausschuss die Höhe der ärztlichen
Vergütung. Sobald
die Abrechnungsziffer feststeht, kann die Leistung in Anspruch
genommen werden.
Pressemitteilung G-BA
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/912/
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