Apotheke

17. Juli 2022

Für die „erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ erhalten Apotheker 90.- € Honorar.

Für die „erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ (Medikationsanalyse) gibt es demnach – übereinstimmend mit dem DAZ-Bericht vom gestrigen Donnerstag – 90 Euro netto. Anspruch haben Patientinnen und Patienten mit mindestens fünf Medikamenten in Daueranwendung.

Erklären Apotheken Menschen ab einem Alter von sechs Jahren, die ein Inhalativum verordnet bekommen, die korrekte Anwendung, erhalten sie dafür 20 Euro netto.

Die standardisierte Risikoerfassung bei Hypertonikern, denen der Arzt oder die Ärztin mindestens einen Blutdrucksenker verschrieben hat, bringt 11,20 Euro netto.

Für die pharmazeutische Betreuung bei oraler Tumortherapie oder nach Organtransplantation sind 90 + 17,55 Euro netto vorgesehen.

Wichtig: Für die zwei Spezialleistungen der Kassen sowie die Medikationsanalyse sind laut ABDA-Leistungsbeschreibung besondere Fortbildungen nötig.

Dienstleistung    Wer hat Anspruch? Wer führt durch? Vergütung
Erweiterte Medikationsberatung bei PolymedikationPatient*innen mit mindestens 5 Arzneimitteln in DauertherapieApotheker*innen mit entsprechender Fortbildung 90 Euro netto
Pharmazeutische Betreuung von OrgantransplantiertenPatient*innen nach Organtransplantation Apotheker*innen mit entsprechender Fortbildung90 + 17,55 Euro netto
Pharmazeutische Betreuung bei oraler AntitumortherapiePatient*innen, die orale Antitumortherapeutika einnehmenApotheker*innen mit entsprechender Fortbildung90 + 17,55 Euro netto
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck Patient*innen mit Bluthochdruck und Verordnung eines AntihypertensivumsPharmazeutisches Personal der Apotheke11,20 Euro netto
Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der InhalationstechnikPatient*innen ab 6 Jahren, die Inhalativa verordnet bekommenPharmazeutisches Personal der Apotheke20 Euro netto.

          
            


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