Zahnmedizin

10. Januar 2023

Wegen HIV-Infektion vom Studium ausgeschlossen

In Hessen wurde ein HIV-positiver Student vom Gericht in letzter Instanz vom Studium der Zahnmedizin ausgeschlossen. Der Student war von der Universität Gießen-Marburg wegen der „Gefahr für Kommilitonen und spätere Patienten“ nicht zu den klinischen Kursen zugelassen worden. Das Gutachten von Jürgen Rockstroh, Bonn, dass es aus infektiologischer Sicht keinen Grund für den Ausschluss gibt, nutzte nichts. Das Gericht habe jedoch, so der Anwalt Jacob Hösl, Köln, Rockstrohs Gutachten abgelehnt, weil dieser ein Humanmediziner sei, „der die Praxis in den fraglichen zahnmedizinischen Lehrveranstaltungen nicht aus eigenem Erleben kennen dürfte“.

Der Student wusste von seiner HIV-Infektion schon bei Beginn des Studiums. Unmittelbar vor dem Beginn des klinischen Teils des Studiums war eine Eignungsuntersuchung durch eine Betriebsärztin fällig. Fragen zu Infektionskrankheiten ließ der Student zunächst unbeantwortet, da es keine Mitteilungspflicht einer HIV-Infektion gibt. Später willigte er aber doch in den Test und der Stein kam ins Rollen.



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