PrEP
25. Juni 2024
Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird es leichter, sich
für die
Verordnung der HIV-PrEP zu qualifizieren: Um Medikamente zum
Schutz vor
HIV verschreiben und auch die wichtigen Begleituntersuchungen
abrechnen zu
können, gelten für Praxen ab dem 1. Juli 2024 neue fachliche
Voraussetzungen –
darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und
der Spitzenverband
der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) geeinigt.
Die Verbände folgen damit einer Initiative der Deutschen
Arbeitsgemeinschaft
ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und
HIV-Medizin
(dagnä), die ein Konzept vorgelegt hatte.
So müssen interessierte Medizinerinnen und Mediziner zum Beispiel nur noch insgesamt acht statt 16 Stunden in einer HIV-Schwerpunktpraxis oder entsprechenden Krankenhausstation hospitieren; der theoretische Teil der Fortbildung darf nun auch online absolviert werden. Während der Hospitanz müssen weniger Patienten oder PrEP-Nutzende als zuvor mitbehandelt werden. Auch für den dauerhaften Nachweis der sogenannten „fachlichen Befähigung“ werden Barrieren abgebaut: Während nach wie vor laufend Fortbildungspunkte gesammelt werden müssen, um die Qualifikation zu behalten, müssen im Jahr nur noch durchschnittlich sieben PrEP-Nutzende in der Praxis betreut werden. Vorher waren es 15 Personen.









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