Humanitäre Katastrophe
Deutsche HämophiliegesellschaftÜberlebende des Blutskandals kämpfen um Entschädigung

Seit 30 Jahren fordern die überlebenden HIV- und HCV-infizierten Opfer des Blutskandals immer wieder ihr Recht auf Entschädigung ein. Betroffen sind vor allem Hämophile (Bluter), aber auch Menschen mit anderen Gerinnungs-störungen sowie jene, die nach schweren Unfällen oder bei operativen Eingriffen Blutkonserven erhielten. Mehr als 70% der ca. 1.500 HIV-Infizierten sind bereits verstorben. Die Anzahl der an den Folgen von HCV Verstorbenen steigt bedrohlich rapide.

Hämophilie, die fast ausschließlich Männer betrifft, sowie das Von-Willebrand-Syndrom, welches auch bei Frauen auftritt, sind angeborene Blutgerinnungsstörungen. Unbehandelt führen sie zu chronischen Schmerzen, Dauerhospitation, Verkrüppelung u./o. Tod. Erst die industrielle Herstellung von Faktorpräparaten ab den 1970er-Jahren gab den Patienten die Hoffnung auf ein annähernd normales Leben.

Gerinnungsfaktoren wurden bis in die 90er-Jahre ausschließlich aus menschlichem Blut gewonnen. Bis 1985 stammten 90% der Blutspenden von bezahlten Spendern mit hohem Anteil HIV- und HCV-Infizierter. Da Blutspenden in Pools gesammelt wurden, genügte zur Kontamination einer kompletten Charge eine einzige infizierte Spende.

Vermeidbare Katastrophe

Bereits 1982 war bekannt, dass sich HIV auf dem Blutweg überträgt. Aber die Pharmaindustrie vermarktete weiterhin verunreinigte Blutkonserven und -produkte, bis im Oktober 1985 auch in Deutschland galt, importiertes Blut zu kontrollieren, Risikospenden auszuschließen und Virusinaktivierungsverfahren flächendeckend anzuwenden.

Erst Jahre später und durch Feststellung des schuldhaften Versagens von Aufsichtsbehörden, Herstellern und behandelnden Ärzten durch den Untersuchungsausschuss des Bundestages wurde 1995 mit dem HIV-Hilfegesetz (HIVHG) der Grundstein für die „Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ gelegt. Für viele Opfer kam diese Maßnahme zu spät. Noch dazu genügen Gesetz und Stiftung nicht, um der Erfüllung des Stiftungszweckes zu entsprechen: Die finanziellen Mittel reichen nur bis zum 1. Quartal 2017. Für 2018 müssen Bund und Länder Überbrückungshilfe leisten. Die Stiftungsleistung orientiert sich weder an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten noch an den Lebensumständen der Überlebenden. Absurderweise erhalten HCV-infizierte Betroffene nach wie vor keinerlei Entschädigungszahlungen, obwohl deren Infektion demselben Infektionsweg zuzuschreiben ist.

Die im Jahr 2014 publizierte Prognos-Studie (Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Auftraggeber) belegt auf drastische Weise, dass sich „die HIV-Infektion massiv und mit fortschreitendem Alter weiter zunehmend auf das Leben der Betroffenen auswirkt“– und zwar in allen Lebensbereichen: Die Betroffenen leiden nicht nur unter vielfältig qualvollen Infektionsfolgen, sondern auch unter existenzieller Angst. Sie benötigen dringend die Zusage für lebenslange Zahlungen aus der Stiftung. 2070 wäre laut Hochrechnung der letzte Anspruchsberechtigte verstorben. Eine entsprechende Änderung des HIVHG – analog zur schwer erkämpften Änderung des Conterganstiftungsgesetzes von 2013 – ist daher unerlässlich, wurde vom BMG jedoch bisher abgelehnt.

Menschenwürde und Gleichbehandlung

Ebenso gebieten die Würde des Menschen und der Gleichbehandlungsgrundsatz, dass auch die HCV-infizierten Betroffenen eine Entschädigung erhalten. Die Deutsche Hämophiliegesellschaft (DHG) fordert im Namen aller direkt und indirekt Geschädigten von den politisch Verantwortlichen:

  1. Die Stiftung für HIV-Infizierte leistet bis an deren Lebensende.
  2. Die monatlichen Zahlungen berücksichtigen Kaufkraftverlust (seit Errichtung der Stiftung 26%) sowie krankheitsbedingten Mehraufwand.
  3. HCV-Infizierte werden angemessen entschädigt.

Der Contergan-Skandal zeigt: Eine Gesetzesänderung ist möglich!

Für weitere Infos:

Deutsche Hämophiliegesellschaft e.V.

www.dhg.de


Ausgabe 4 - 2016Back

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