Wer bekommt noch einen kostenlosen Antigen-Test?
15. Oktober 2021
Ab
          11. Oktober
          ist Schluss mit dem kostenlosen Corona-Test für jedermann.
          Doch wie immer gibt
          es Ausnahmen.  
    
Ausgenommen von der Kostenpflicht sind
        unter anderem impfunfähige
        und abgesonderte Personen. Diese müssen für die Kosten-Befreiung
        ein medizinisches
        Attest und Ausweis vorlegen. 
    Impfunfähige und abgesonderte
          Personen
    
    In § 4a TestV regelt das
        Bundesministerium für
        Gesundheit u.a. Ausnahmen, die sich aus medizinischen Gründen
        nicht gegen
        COVID-19 impfen lassen können. Die Vorschrift erfasst Personen,
        die zum
        Zeitpunkt der Testung
    - das zwölfte Lebensjahr
          noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten
          vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben,
- das 18. Lebensjahr noch
          nicht vollendet haben (gilt nur bis zum 31. Dezember 2021),
- schwanger sind (gilt nur
          bis zum 31. Dezember 2021),
- wegen einer
          medizinischen Kontraindikation keine COVID-19-Schutzimpfung
          erhalten können, z. B. im ersten Trimenon der Schwangerschaft,
- studieren und eine
          andere Schutzimpfung gegen COVID-19 als vom
          Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten erhalten
          haben (bis zum 31. Dezember 2021),
- an
        klinischen Studien zur Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen
        teilnehmen oder in
        den vergangenen drei Monaten teilgenommen haben oder
- die Testung zur Beendigung
        der Absonderung
        wegen einer nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2 benötigen.
Quelle: DAZ
        online
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/10/07/wen-duerfen-apotheken-weiterhin-gratis-auf-corona-testen
    
             
    
    		
    		    
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