Wer bekommt noch einen kostenlosen Antigen-Test?
15. Oktober 2021
Ab
11. Oktober
ist Schluss mit dem kostenlosen Corona-Test für jedermann.
Doch wie immer gibt
es Ausnahmen.
Ausgenommen von der Kostenpflicht sind
unter anderem impfunfähige
und abgesonderte Personen. Diese müssen für die Kosten-Befreiung
ein medizinisches
Attest und Ausweis vorlegen.
Impfunfähige und abgesonderte
Personen
In § 4a TestV regelt das
Bundesministerium für
Gesundheit u.a. Ausnahmen, die sich aus medizinischen Gründen
nicht gegen
COVID-19 impfen lassen können. Die Vorschrift erfasst Personen,
die zum
Zeitpunkt der Testung
- das zwölfte Lebensjahr
noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten
vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben,
- das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben (gilt nur bis zum 31. Dezember 2021),
- schwanger sind (gilt nur
bis zum 31. Dezember 2021),
- wegen einer
medizinischen Kontraindikation keine COVID-19-Schutzimpfung
erhalten können, z. B. im ersten Trimenon der Schwangerschaft,
- studieren und eine
andere Schutzimpfung gegen COVID-19 als vom
Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten erhalten
haben (bis zum 31. Dezember 2021),
- an
klinischen Studien zur Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen
teilnehmen oder in
den vergangenen drei Monaten teilgenommen haben oder
- die Testung zur Beendigung
der Absonderung
wegen einer nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2 benötigen.
Quelle: DAZ
online
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/10/07/wen-duerfen-apotheken-weiterhin-gratis-auf-corona-testen
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