Wer bekommt noch einen kostenlosen Antigen-Test?

15. Oktober 2021

Ab 11. Oktober ist Schluss mit dem kostenlosen Corona-Test für jedermann. Doch wie immer gibt es Ausnahmen. 

Ausgenommen von der Kostenpflicht sind unter anderem impfunfähige und abgesonderte Personen. Diese müssen für die Kosten-Befreiung ein medizinisches Attest und Ausweis vorlegen.

Impfunfähige und abgesonderte Personen

In § 4a TestV regelt das Bundesministerium für Gesundheit u.a. Ausnahmen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 impfen lassen können. Die Vorschrift erfasst Personen, die zum Zeitpunkt der Testung

  • das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben,
  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (gilt nur bis zum 31. Dezember 2021),
  • schwanger sind (gilt nur bis zum 31. Dezember 2021),
  • wegen einer medizinischen Kontraindikation keine COVID-19-Schutzimpfung erhalten können, z. B. im ersten Trimenon der Schwangerschaft,
  • studieren und eine andere Schutzimpfung gegen COVID-19 als vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten erhalten haben (bis zum 31. Dezember 2021),
  • an klinischen Studien zur Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangenen drei Monaten teilgenommen haben oder
  • die Testung zur Beendigung der Absonderung wegen einer nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2 benötigen.

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