§175 Stgb:
BISS LogoBISS startet Kampagne „Offene Rechnung“

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) hat mehrfach auf den Missstand hingewiesen, dass die Opfer der Schwulenverfolgung unter dem §175 StGB immer noch als rechtskräftig „vorbestraft“ gelten. Ein Gutachten der Antidiskriminierungsstelle bestätigt nun die Forderungen vieler schwulen Senioren. Die Kampagne „Offene Rechnung: §175 StGB“ fordert die Bundesregierung nun zum Handeln auf.

Verurteilt §175 StGB

Der §175 StGB existierte in verschiedenen Fassungen vom 01. Januar 1872 bis zum 11. Juni 1994. Er stellte einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. In der NS-Zeit wurden zehntausende schwule Männer verhaftet, mehrere Tausend in Konzentrationslagern ermordet. Die Bundesregierung strich 1994 den §175 ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch, ohne das Unrecht für die verurteilten Opfer aufzuheben. Dies ist neben anderen Aufgaben der Grund für die Gründung der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) e.V. Wir setzen uns aktiv für die Aufhebung der Urteile und die damit verbundene Rehabilitierung der Opfer sowie für deren Entschädigung und die Aufarbeitung der Geschichte ein.

NS-Unrecht bereits aufgehoben

„Die Urteile vor 1945 wurden als NS-Unrecht aufgehoben und die Opfer entschädigt. Bis 1969 galt der §175 aber in seiner verschärften Nazi-Fassung fort und führte zur Verurteilung von etwa 50.000 homosexuellen Männern in der jungen Bundesrepublik“, informiert Georg Härpfer vom Vorstand der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren. „Politik und Justiz sind der Pflicht, die Opfer nicht allein zu lassen. Seitens der Politik sind mehr als nur Verlautbarungen gefragt.“

Bundesjustizminister prüft Forderungen

Bundesjustizminister Heiko Maas sprach sich 2014 öffentlich unmissverständlich dafür aus, dass der Staat sich zu seiner Schuld bekennen muss. Rund 22 Jahre nach Abschaffung des Paragraphen 175 Strafgesetzbuch mit mehr als 100.000 verfolgten und 50.000 verurteilten schwulen Männern sind die Urteile immer noch nicht aufgehoben und die Opfer nicht entschädigt. Für Maas war der §175 StGB von Anfang an verfassungswidrig. Mit Bekanntgabe eines Rechtsgutachtens zum §175 StGB am 11. Mai 2016 kündigte Heiko Maas einen Gesetzentwurf an.

Das Gutachten der Antidiskriminierungsstelle

Ein nun vorgelegtes Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Zusammenarbeit mit dem renommierten Staatswissenschaftlers Prof. Dr. Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München bestätigt nun die Forderung vieler schwuler Senioren. „Das Gutachten der Antidiskriminierungsstelle legt nun offen, dass die Forderungen von BISS mit dem Grundgesetz vereinbar sind“, so Reinhard Klenke, Vorstand der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren. Das Gutachten liefert der Bundesregierung Handlungsansätze für eine Rehabilitierung der Opfer nach §175 StGB. „Wir fordern die Bundesregierung auf, diese nun schnell umzusetzen und die Opfer zu entschädigen.“

Rehabilitierung dringend geboten

„Viele Opfer haben den §175 StGB zwar überstanden“, fährt Reinhard Klenke fort, „den Kampf gegen Haft- und Geldstrafen, Berufsverbote und Entlassungen, soziale Ächtung und Ausgrenzung aber verloren. Wir fordern eine Aufhebung der Urteile und Entschädigung für die Opfer, bevor der Tod kommt. Wir sind gegen ein Spiel auf Zeit.“ Bereits bei der Rehabilitierung der Opfer nach §175 StGB aus der Zeit bis 1945 waren viele Opfer bereits verstorben und erlebten ihre Rehabilitierung nicht mehr.

Kampagne „Offene Rechnung: §175 StGB“

Gemeinsam mit der Deutschen AIDS-Hilfe und dem LSVD veröffentlichte BISS zeitgleich zum Gutachten der Antidiskriminierungsstelle ein Positionspapier, dass die Aufhebung der Urteile, eine Individual- und Kollektiventschädigung fordert. Das Positionspapier wird beispielsweise vom AWO Bundesverband und der
Giordano-Bruno-Stiftung unterstützt. Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenberatung wird im Rahmen der Kampagne eine Beratung für Opfer nach §175 StGB angeboten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: www.schwuleundalter.de


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