Neues Bei der Prep
DAGNÄ LogoWas plant Gesundheitsminister Spahn?

Das Gesundheitsministerium will schnellere Termine und bessere Versorgung. Das neue Terminservice- und
Versorgungsgesetz wird auch die PrEP in Gesetzesform gießen.

Kurz vor der Welt-Aids-Konferenz in Amsterdam ließ der Bundesgesundheitsminister die Katze aus dem Sack: Die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) werde in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen, teilte Jens Spahn am 20. Juli 2018 mit. Der Minister betonte im Deutschen Ärzteblatt, dass man dem bestehenden Wildwuchs, den es derzeit rund um PrEP in Deutschland gebe, ein strukturiertes Angebot entgegensetzen wolle. Für ihn sei PrEP ein wirksamer Schutz gegen HIV. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass die HIV-Infektionszahlen durch PrEP deutlich gesenkt werden könnten.

Jens Spahn,   Bundesminister  Will die PrEP im
SGB V verankern:
Jens Spahn,  
Bundesminister  
für Gesundheit

©https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pressefotos.html

Breite Zustimmung

Der Vorstoß des Ministers fand ein zustimmendes Echo, etwa beim Koalitionspartner SPD, bei der Opposition, bei der Deutschen AIDS-Hilfe oder der Deutschen Arbeitsgemeinschaft HIV- und Hepatitis-kompetenter Apotheken. Auch die dagnä, die sich seit langem für sinnvolle PrEP-Regelungen einsetzt, begrüßt den Schritt.

Mittlerweile liegt der Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) vor, der verschiedene Maßnahmen bündelt, etwa die im Koalitionsvertrag angekündigte Ausweitung des Mindestsprechstundenangebots (mit Sondervergütung). Das TSVG soll aber ebenso die PrEP in Gesetzform gießen, konkret in einem neuen „§ 20j Präexpositionsprophylaxe“.

Aktueller Plan

Was sieht das TSVG vor? Durch die Neuregelung erhalten Versicherte mit einem erhöhten HIV-Infektionsrisiko, die älter als 16 Jahre sind, Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der medikamentösen Präexpositionsprophylaxe zur Verhütung einer Ansteckung mit HIV, wozu auch die notwendigen Untersuchungen sowie die dafür zugelassenen Arzneimittel zählen. Die Konkretisierung des gesetzlichen Anspruchs erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes im Rahmen der Bundesmantelverträge, auch der EBM muss angepasst werden. Das Bundesministerium für Gesundheit soll die Wirkungen der ärztlichen Verordnung der PrEP auf das Infektionsgeschehen bis Ende 2020 evaluieren.

Einsparpotential

Für die dagnä ist die Initiative von Minister Spahn absolut sinnvoll: Die PrEP kann die HIV-Prävention einen entscheidenden Schritt voranbringen. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern sind äußert ermutigend. Die Gesundheitsökonomie bekräftigt den Nutzen der PrEP für Deutschland: Eine Analyse der Universitäten Rotterdam und Duisburg-Essen im Auftrag der dagnä zeigt, dass die PrEP bis zum Jahr 2030 etwa 21.000 HIV-Infektionen verhindern könnte. Unter der Bedingung, dass die PrEP weiterhin pro Monat etwa 50 Euro kostet, ließen sich in 40 Jahren etwa 5,1 Milliarden Euro im Gesundheitssystem einsparen (v.d. Vijver D et al., Eurosurveillance, eingereicht).

Spezialisten gefragt

Es darf aber nicht vergessen werden: Eine unsachgemäße Anwendung kann zu erheblichen Gesundheitsrisiken führen. Der Einsatz der PrEP muss deshalb im Rahmen eines Präventionskonzeptes erfolgen, zu dem regelmäßige HIV-Tests und andere Untersuchungen ebenso gehören wie eine eingehende Beratung aus Spezialistenhand. Der TSVG-Referentenentwurf setzt hierfür die richtigen Akzente.

Lücke bei STI-Beratung

Unabhängig von der PrEP sind sexuell übertragbare Infektionen (STI) generell seit einigen Jahren stärker zu verzeichnen. Diesem Trend muss entgegengewirkt und das entsprechende Wissen bei besonders gefährdeten Gruppen gestärkt werden. Ein sinnvoller Weg: Beratungs- und Präventionsangebote für besondere Gruppen (z.B. Männer, die Sex mit Männern haben, bei HIV und Syphilis, jüngere Frauen bei Humanem Papilloma Virus (HPV) und Chlamydien) auch in der vertragsärztlichen Versorgung auszubauen. An dieser Stelle muss das TSVG noch ergänzt werden. Das Gesetz soll am 1. April 2019 in Kraft treten.


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