Streiflicht
Neue Pharmazeutische Dienstleistungen

Interaktionscheck in der Apotheke hätte Marilyn Monroe das Leben gerettet!

Leben retten in der Apotheke für nur 90,- €. Das bezahlt die Krankenkasse der Apotheke für die neue pharmazeutische Dienstleistung „erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“.

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„4. August 1962 starb Norma Jeane Baker, besser bekannt als Marilyn Monroe. Die Umstände ihres Todes, ob Unfall, Suizid oder ein geschickt inszenierter Mord, sind bis heute nicht abschließend geklärt und liefern immer noch Futter für allerlei Mythen. Geklärt ist hingegen, woran sie starb: Man kann sie nämlich wohl durchaus als prominentes Opfer von Arzneimittelwechselwirkungen bezeichnen. In ihrem Blut fand der Pathologe damals neben Alkohol und einer großen Menge Pentobarbital, auch Choralhydrat und Promethazin. So schreibt die Deutsche Apotheker-Zeitung am 60. Todestag von Marilyn Monroe und kommt dann weiter unten zum zentralen Punkt, nämlich dass der Tod durch die Überdosis aufgrund von Wechselwirkungen „ein Unfall“ gewesen sein könnte, und dass eine Medikationsberatung der Schauspielerin vielleicht das Leben gerettet hätte. Ja, hätte es nur damals schon die Interaktionsberatung durch Apotheker*innen gegeben …

Interaktionscheck für 90 €

Aber heute gibt es sie ja endlich, die „erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ ab fünf Dauermedikamenten. Die Krankenkassen vergüten den automatischen Interaktionscheck durch die Apothekensoftware plus Beratung mit 90 € (in Worten Neunzig Euro). Aber da darf man nicht kleinlich sein, schließlich sparen die Kassen bei der ärztlichen Vergütung. Da kostet der automatische Interaktionscheck durch die Praxissoftware bei der Verordnung der Medikamente 0 € (in Worten Null Euro) und das ausführliche Gespräch in der Praxis nach der Apotheken-Beratung zum Thema „Der Apotheker sagt, da gibt es Wechselwirkungen, das könnte gefährlich sein…!“ lediglich 14,24 € (EBM 0320).

Zuschlag bei Chemotherapie

Richtig schwierig ist ja – zumindest für die Apotheke, pardon, die Apothekensoftware – die „pharmazeutische
Betreuung bei oraler Tumortherapie oder nach Organtransplantation“. Für diesen Mehraufwand gibt es zum Interaktions-Basishonorar von 90,- € einen Zuschlag von 17,55 €, also insgesamt 107,55 € (in Worten einhundertsieben komma fünfundfünzig Euro).

Sparpreis Praxis

Auch bei den Volkskrankheiten Hypertonie und Asthma bronchiale steht der Apotheker als Berater zur Seite. Bei der neuen Leistung „standardisierte Risikoerfassung bei Hypertonikern, denen der Arzt oder die Ärztin mindestens einen Blutdrucksenker verschrieben hat“ wird das Ausfüllen eines Fragebogens zu Vorerkrankungen und die dreimalige Blutdruckmessung mit 11,20 € dotiert. Warum auch nicht? Schließlich hat man ja schon bei der Langzeitblutdruckmessung in der Arztpraxis, die für 6,30 € (EBM3324) zu haben ist, Geld gespart. Die Demonstration des Inhalierens ist mit 20 € honoriert. Dazu muss man ja auch wirklich tief einatmen.

Zweitmeinung aus der Apotheke

Nicht alle begrüßen die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen mit Applaus. Der GKV-Spitzenverband hat Klage eingereicht. Das qualifizierte Verordnen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung setze ein sechsjähriges Studium der Medizin, eine Facharztausbildung und eine Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit voraus und eben nicht rudimentäre, im Studium vermittelte Krankheitslehre, gepaart mit einer Online-Fortbildung.

Darf man so kleinlich sein? Nicht auszudenken, wen die Apotheker*innen durch die 90 € Interaktions-Beratung hätten retten können, Marilyn Monroe, Jim Morrison, Jimi Hendrix, Michael Jackson, Prince, River Phoenix, Heath Ledger und und und …

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